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             Einbaubereich I: Bereiche mit geringen Menschenansammlungen, 
              wie z. B. Wohnungen, Hotel-, Büro-, Krankenräume 
              Einbaubereich II: Bereiche mit großen Menschenansammlungen, 
              wie z. B. gr. Versammlungs-, Schulräume, Hörsäle,Ausstellungs-, 
              Verkaufsräume und ähnlich genutzte Räume. 
              Zum Einbaubereich II zählen auch Trennwände zwischen Räume 
              mit einem Höhenunterschied der Fußböden von mehr 
              als 1,00 m. 
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