Einbaubereich I: Bereiche mit geringen Menschenansammlungen,
wie z. B. Wohnungen, Hotel-, Büro-, Krankenräume
Einbaubereich II: Bereiche mit großen Menschenansammlungen,
wie z. B. gr. Versammlungs-, Schulräume, Hörsäle,Ausstellungs-,
Verkaufsräume und ähnlich genutzte Räume.
Zum Einbaubereich II zählen auch Trennwände zwischen Räume
mit einem Höhenunterschied der Fußböden von mehr
als 1,00 m.
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